Kosten

Für den Fall, dass Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, fallen keine gesonderten Beratungskosten für die Erstberatung an. Die Kosten der Erstberatung werden in diesem Fall auf die Kosten der weiteren Tätigkeit angerechnet.

Bei Erteilung des Mandats entstehen dann die in der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) vorgeschriebenen Gebühren. Über die Höhe der Gebühren gebe ich Ihnen gerne im Rahmen der Beratung Auskunft.

 

Bei eingeschränkten finanziellen Verhältnissen besteht die Möglichkeit, vorab beim jeweiligen örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Nehmen Sie dazu alle aktuellen Nachweise hinsichtlich Ihrer Einkommensverhältnisse als auch Ihrer finanziellen Belastungen (Kontoauszüge, Einkommensnachweise, Mietverträge, Kreditverträge, Unterhaltszahlungen) mit zum jeweiligen örtlichen Amtsgericht.

Für anstehende gerichtliche Verfahren beantrage ich für Sie Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe.

 

Im Strafrecht können Sie mich ebenso konsultieren, auch wenn Sie derzeit eingeschränkte finanzielle Verhältnisse haben. Ich werde dann vorab prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen. Ich verteidige Sie dann selbstverständlich auch im Rahmen der Pflichtverteidigung.