Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben

Es kann jeden treffen.

Wenn gegen Sie der Vorwurf einer Straftat geäußert wird, so sollten Sie dies unbedingt ernst nehmen und schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren. Dieser kann dann zunächst Akteneinsicht beantragen und sich zumindest zu dem im Beschuldigtenfragebogen bzw. der Vorladung der Polizei zunächst nur vage beschriebenen Vorwurf ein Bild machen und eine erste Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie sollten keine Aussage bei der Polizei machen, ohne dass ihr Anwalt Akteneinsicht hatte. 

Je früher ich Sie beraten kann, desto eher kann ich verhindern, dass Fehler ausgeglichen und vermieden werden oder gar dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. Sollte es dennoch zu einer Anklage kommen, gilt als oberstes Gebot, auf den Verfahrensverlauf aktiv einzuwirken und somit die Weichen in die richtige Richtung und  zu Ihren Gunsten einzustellen.

Egal welcher Tatvorwurf Berührungsängste dürfen nicht im Weg stehen. Jeder hat das Recht auf eine adäquate Verteidigung.

  • Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung in allen Gebieten des Strafrechts, Strafvollstreckungsrechts und Strafvollzugsrechts
  • Verteidigung im allgemeinen Strafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG), Verkehrsstrafrecht vom Ermittlungsverfahren bis hin zu den Rechtsmittelverfahren
  • Strafvollstreckung (Verteidigung im Vollzug)

Sie sind Opfer einer Straftat geworden

Auch hier gilt leider das Prinzip, dass es jeden treffen kann. Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, werde ich Sie vehement vertreten, da gerade ich die Opferperspektive mehr als nachvollziehen kann und weiß, wie wichtig eine Aufarbeitung des Geschehenen ist, auch wenn diese oftmals schmerzhaft ist und verdrängt werden soll.

Ich selbst wurde im Sommer 2011 bei einem schweren bewaffneten Raubüberfall Opfer eines Verbrechens und werde Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

  • Geschädigtenvertretung im Nebenklageverfahren und Adhäsionsverfahren vor den Strafgerichten
  • Opferentschädigungsverfahren
  • Gewaltschutzverfahren und einstweilige Anordnungen vor den Familiengerichten
  • Vertretung in Schmerzensgeld- und Schadenersatzverfahren vor den Zivilgerichten